Elternzeit beantragen : Wie und wo beantrage ich Elternzeit?

Elternzeit beantragen : Wie und wo beantrage ich Elternzeit?

Sie möchten Elternzeit beantragen, wissen aber nicht genau, wie und wo? Der Antrag auf Elternzeit ist ein wichtiger Schritt für frischgebackene Eltern und muss rechtzeitig gestellt werden, um finanzielle Absicherung und eine klare Planung zu gewährleisten. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Elternzeit korrekt beantragen, welche Fristen gelten und welche Informationen Sie bereithalten sollten.

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Elternzeit beantragen: Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch für Mütter und Väter, um sich nach der Geburt um ihr Kind kümmern zu können. Sie können bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind nehmen, wobei Sie diese Zeit flexibel gestalten können. Die Beantragung erfolgt schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber, wobei bestimmte Fristen unbedingt eingehalten werden müssen.

Was ist Elternzeit und wem steht sie zu?

Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, die es Eltern ermöglicht, sich der Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu widmen. Anspruch auf Elternzeit haben grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses (Vollzeit, Teilzeit, befristeter Arbeitsvertrag), solange sie nicht im öffentlichen Dienst mit besonderen Regelungen beschäftigt sind. Auch Adoptiveltern und Eltern in bestimmten Ausbildungsverhältnissen haben Anspruch.

Die Elternzeit kann von beiden Elternteilen parallel oder nacheinander genommen werden. Insgesamt stehen jedem Elternteil bis zu 36 Monate pro Kind zu. Diese Zeit kann bis zum achten Geburtstag des Kindes flexibel aufgeteilt werden. Ein Teil der Elternzeit, maximal 24 Monate, kann zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden.

Wie beantrage ich Elternzeit? Der schriftliche Antrag

Der Antrag auf Elternzeit muss zwingend schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber eingereicht werden. Eine mündliche Ankündigung oder eine E-Mail sind in der Regel nicht ausreichend. Das Gesetz (§ 16 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) schreibt die Schriftform vor. Das bedeutet, Ihr Antrag muss Ihre eigenhändige Unterschrift tragen.

Inhalt des Antrags:

  • Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse).
  • Die Daten des Arbeitgebers.
  • Den gewünschten Zeitraum für die Elternzeit. Hierbei ist es wichtig, die geplante Aufteilung zu benennen, wenn Sie die Elternzeit in zwei Zeitabschnitte aufteilen möchten.
  • Falls Sie Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes nehmen möchten, muss dies im Antrag spezifisch angegeben und begründet werden (z.B. „zur Betreuung meines Kindes in dem Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag“).
  • Ihre Unterschrift.

Es empfiehlt sich, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, um dem Arbeitgeber eine angemessene Planung zu ermöglichen und Missverständnisse zu vermeiden. Bewahren Sie eine Kopie Ihres Antrags gut auf.

Wo beantrage ich Elternzeit? Zuständigkeit des Arbeitgebers

Die Elternzeit beantragen Sie immer direkt bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber. Es gibt keine zentrale Stelle oder Behörde, an die Sie sich wenden müssen. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihren Antrag entgegenzunehmen und die Elternzeit zu gewähren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Fristen eingehalten werden.

Wichtige Hinweise zur Beantragung:

  • Fristen beachten: Für die erste Phase der Elternzeit (bis zum dritten Geburtstag des Kindes) muss der Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber eingehen. Wenn Sie Elternzeit später, also zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes, in Anspruch nehmen möchten, verlängert sich diese Frist auf 13 Wochen vor Beginn des gewünschten Zeitraums.
  • Flexibilität bei der Aufteilung: Sie können die Elternzeit auf zwei Zeitabschnitte verteilen. Falls Sie die Elternzeit später, nach dem dritten Geburtstag des Kindes, in Anspruch nehmen wollen, ist die Aufteilung in zwei Zeitabschnitte möglich. Wenn Sie die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag nehmen, können Sie diese nur einmalig aufteilen, wenn Sie dies im ursprünglichen Antrag angeben.
  • Anteilige Elternzeit: Sie können während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, wenn Ihr Arbeitgeber zustimmt. Die Zustimmung ist nicht immer erforderlich, wenn der Umfang der Teilzeit mindestens 15 Stunden pro Woche beträgt und keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

Dauer und Aufteilung der Elternzeit

Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit pro Kind. Diese kann bis zum achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Die Elternzeit muss nicht am Stück genommen werden. Sie können Ihre Elternzeit in zwei Zeitabschnitte aufteilen.

Beispiele für die Aufteilung:

  • Erster Elternzeitabschnitt: Direkt nach der Geburt, z.B. 12 Monate.
  • Zweiter Elternzeitabschnitt: Später, z.B. 12 Monate ab dem dritten Geburtstag des Kindes.

Eine frühzeitige Ankündigung der Aufteilung ist wichtig, damit der Arbeitgeber planen kann. Falls Sie Ihre Elternzeit später aufteilen möchten, ist dies nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Elterngeld und Elternzeit: Finanzielle Unterstützung sichern

Die Elternzeit ist an sich eine unbezahlte Freistellung. Um die finanzielle Lücke während der Elternzeit zu schließen, steht Ihnen das Elterngeld zu. Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die einen Teil des wegfallenden Nettoverdienstes ersetzt.

Arten des Elterngeldes:

  • Basiselterngeld: Ersetzt 65-67% des Nettoverdienstes vor der Geburt, maximal 1.800 Euro und mindestens 300 Euro pro Monat. Kann maximal 12 Monate bezogen werden (zuzüglich zwei Partnermonate, wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen).
  • ElterngeldPlus: Ermöglicht den Bezug von Elterngeld für doppelt so lange (bis zu 24 Monate pro Elternteil). Das monatliche Elterngeld ist dabei entsprechend geringer (maximal die Hälfte des Basiselterngeldes). Dies eignet sich gut für Eltern, die früher wieder in Teilzeit arbeiten möchten.
  • Partnerschaftsbonus: Ein zusätzlicher Bonus von zwei Monatsgehältern für beide Elternteile, wenn sie gleichzeitig in Teilzeit arbeiten.

Den Antrag auf Elterngeld stellen Sie beim zuständigen Elterngeldamt Ihres Bundeslandes. Die Elternzeit und der Bezug von Elterngeld sind eng miteinander verknüpft, aber nicht deckungsgleich. Sie können Elternzeit auch ohne Elterngeld nehmen und umgekehrt.

Tabellarische Übersicht: Elternzeit Beantragen

Aspekt Wichtige Informationen Details
Anspruchsberechtigte Alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Vertragsart. Mütter und Väter, Adoptiveltern.
Dauer des Anspruchs Bis zu 36 Monate pro Kind. Bis zum 8. Geburtstag des Kindes, aufteilbar in zwei Zeitabschnitte.
Antragsform Zwingend schriftlich. Mit eigenhändiger Unterschrift des Antragstellers.
Fristen 7 Wochen vor Beginn (bis 3. Geburtstag), 13 Wochen vor Beginn (3.-8. Geburtstag). Bei späterer Inanspruchnahme sind 13 Wochen Frist einzuhalten.
Zuständigkeit Direkt beim Arbeitgeber. Keine externe Behörde für den Antrag auf Elternzeit.
Finanzielle Absicherung Elterngeld (Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus). Antrag beim Elterngeldamt stellen.

Besonderheiten und rechtliche Rahmenbedingungen

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt die Details der Elternzeit. Es schützt Arbeitnehmer während der Elternzeit und garantiert die Rückkehr auf den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz.

Kündigungsschutz: Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Dieser beginnt frühestens acht Wochen vor dem Beginn der Elternzeit (bei Elternzeit ab dem dritten Geburtstag des Kindes 14 Wochen) und endet mit dem Ende der Elternzeit. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist nur in besonderen Ausnahmefällen und mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde möglich.

Teilzeit während der Elternzeit: Sie haben einen Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit, wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Der Umfang der Teilzeit muss mindestens 15 und höchstens 32 Wochenstunden betragen. Der Arbeitgeber kann den Antrag aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Rückkehr aus der Elternzeit: Nach Ablauf der Elternzeit haben Sie Anspruch auf Rückkehr zu Ihrer ursprünglichen Arbeitszeit und Ihrer früheren oder einer gleichwertigen Tätigkeit. Ihr Arbeitsvertrag ruht während der Elternzeit, er besteht aber fort.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Elternzeit beantragen : Wie und wo beantrage ich Elternzeit?

Muss der Antrag auf Elternzeit schriftlich erfolgen?

Ja, der Gesetzgeber schreibt für den Antrag auf Elternzeit die Schriftform vor. Das bedeutet, Sie müssen den Antrag eigenhändig unterschreiben. Eine mündliche Ankündigung oder eine einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur ist nicht ausreichend. Bewahren Sie unbedingt eine Kopie Ihres unterschriebenen Antrags auf.

Welche Fristen muss ich für den Antrag auf Elternzeit beachten?

Für die Elternzeit, die bis zum dritten Geburtstag des Kindes genommen wird, muss der Antrag spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn beim Arbeitgeber eingegangen sein. Wenn Sie Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beantragen, verlängert sich die Frist auf 13 Wochen vor Beginn des beantragten Zeitraums. Es ist ratsam, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, um dem Arbeitgeber Planungssicherheit zu geben.

Kann ich meine Elternzeit auch später aufteilen?

Grundsätzlich können Sie Ihre Elternzeit in bis zu zwei Zeitabschnitte aufteilen. Die erste Aufteilungsmöglichkeit muss bereits im ersten Antrag angegeben werden, wenn die Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes genommen wird. Wenn Sie Elternzeit jedoch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beanspruchen, ist eine erneute Aufteilung in zwei Zeitabschnitte möglich, wobei diese Aufteilung dann ebenfalls mit den genannten Fristen beantragt werden muss.

Muss mein Arbeitgeber meinen Antrag auf Elternzeit akzeptieren?

Ihr Arbeitgeber muss Ihren Antrag auf Elternzeit grundsätzlich genehmigen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die gesetzlichen Fristen eingehalten wurden. Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen der Arbeitgeber den Antrag ablehnen kann, beispielsweise bei dringenden betrieblichen Gründen, die jedoch gut begründet sein müssen. Für die Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem dritten Geburtstag des Kindes kann der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn die Elternzeit nicht im unmittelbaren Anschluss an die erste Elternzeit genommen wird.

Was passiert mit meinem Arbeitsvertrag während der Elternzeit?

Während der Elternzeit ruht Ihr Arbeitsverhältnis. Das bedeutet, Sie sind von Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten freigestellt und Ihr Arbeitgeber muss Ihnen keinen Lohn zahlen. Ihr Arbeitsvertrag bleibt jedoch bestehen. Nach Ende der Elternzeit haben Sie Anspruch auf Rückkehr auf Ihren früheren oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Ihr besonderer Kündigungsschutz beginnt bereits einige Wochen vor Beginn der Elternzeit und endet erst mit deren Ende.

Kann ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

Ja, Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit. Voraussetzung ist unter anderem, dass Ihr Arbeitsverhältnis in der Regel länger als sechs Monate besteht und Ihr Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Der Umfang der Teilzeitarbeit muss zwischen 15 und 32 Wochenstunden liegen. Der Arbeitgeber kann einen solchen Antrag aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Wie beantrage ich Elterngeld, wenn ich Elternzeit nehme?

Der Antrag auf Elterngeld wird separat vom Antrag auf Elternzeit gestellt. Sie müssen den Antrag beim zuständigen Elterngeldamt Ihres Bundeslandes einreichen. Die Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie in der Regel auf der Webseite des jeweiligen Elterngeldamtes. Die Bewilligung von Elterngeld ist unabhängig von der Gewährung der Elternzeit, beide Prozesse sollten aber gut koordiniert werden.

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