Selbstständigkeit und Elternzeit

Selbstständigkeit Elternzeit

Ist man selbstständig und wird schwanger, stellt man sich unweigerlich die Frage, wie man in der Zeit rund um die Geburt und im ersten Lebensjahr des Kindes über die Runden kommt. Vielleicht möchte man auch länger in Elternzeit gehen, aber wie soll das finanziell funktionieren?

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Mutterschutz

Sechs Wochen vor dem errechneten Termin kann eine Frau im Angestelltenverhältnis, wenn sie denn will, in den Mutterschutz gehen. Die Zeit des Mutterschutzes vor der Geburt ist freiwillig, diese sechs Wochen kann, aber muss die Frau also nicht arbeiten. Dieser endet acht Wochen nach der Geburt Kindes und in dieser Zeit besteht ein Beschäftigungsverbot. Als Selbstständige genießt man diesen Schutz leider nicht automatisch. Man soll vorsorgen und sich Geld für diese Zeit zur Seite legen. Wie das in der Praxis funktionieren soll, ist mir ehrlichgesagt ein Rätsel! Anfangs, als es mir noch wirklich gut ging und ich auch noch keine körperlichen Einschränkungen wegen des wachsenden Bauches hatte, sah ich darin kein Problem. Die kommenden Herbst-Wintermonate werden wie die Jahre zuvor sicher gut und ich kann mir dann etwas zur Seite legen – dachte ich! Dann ging es los, Wehwehchen hier und Wehwehchen dort… und zu allem Überfluss dann noch das Karpaltunnelsydrom in den Händen, was mir dann nun völlig einen Strich durch die Rechnung gemacht hat. Somit konnte ich nicht, wie die Jahre zuvor, quasi Tag und Nacht an der Nähmaschine sitzen und meine Aufträge abarbeiten. Es gab Tage, an denen ich einfach gar nicht arbeiten konnte. Also war da nichts mit Rücklagen für diese Wochen bilden.

Zum Glück habe ich noch ganz zu Anfang durch Zufall einen Artikel gelesen, welcher genau dieses Thema behandelte. Es wurde geraten, die freiwillige Pflichtversicherung, um den Krankengeldschutz zu erweitern, um dann auch Anspruch auf Mutterschutzgeld zu haben. Also habe ich direkt bei meiner Krankenkasse nachgehakt und gegen einen wirklich geringen Zusatzbeitrag diesen Schutz dazu genommen. Also erhielt ich für die sechs Wochen vor dem errechneten Termin und die acht Wochen nach dem errechneten Termin Mutterschutzgeld von meiner Krankenkasse. Berechnet wird dieses prozentual aus den Einnahmen des letzten Jahres, was nicht sehr viel ist, aber immerhin besser als nichts.

Es ist doch schade, dass man als Schwangere selbstständige quasi so im Regen stehen gelassen werden würde. Vor schwangerschaftsbedingten Beschwerden ist man schließlich nicht geschützt und wenn es einer Frau so ergeht wie mir, bliebe dann nur noch der Weg zum Sozialamt oder Jobcenter.

Elterngeld

Elterngeld steht jeder Mutter zu, ganz gleich ob selbstständig oder nicht. Der Mindestsatz ist einem zumindest schon einmal sicher und wenn alle Stricke reißen würden, bliebe einem wenigstens dieses bisschen.

Die Elterngeldstelle fordert ein Formular, sowie Einkommensnachweise an, um das Elterngeld zu berechnen. Ich habe mich zunächst für das Elterngeld Basis entschieden, dieses bekommt man für ein Jahr. Man kann auch später noch in Elterngeld Plus wechseln, was ich mir erst einmal offenhalten möchte. Vielleicht kann ich ja einige Wochen nach seiner Geburt wieder ein wenig durch meine Selbstständigkeit dazu verdienen und hier käme dann das Elterngeld Plus ins Spiel. Im Grunde heißt es, dass man statt einem Jahr bis zu drei Jahre in Elternzeit sein kann und sich etwas bis zu 30 Wochenarbeitsstunden dazu verdienen kann. Die Summe, welche man dann ausgezahlt bekommt, würde sich bei z.B. 24 Monaten Elternzeit im Gegensatz zu Elterngeld Basis halbieren und bei 36 Monaten dritteln. Es ist wirklich nicht schlecht, diese Möglichkeit zu haben. So kann man zunächst schauen wie es mit dem Baby läuft und sich dann noch umentscheiden.

Was am Elterngeld bei Selbstständigen wirklich ungünstig geregelt ist, ist die Sache mit den Krankenkassenbeiträgen. Diese werden weiter fällig und müssen, anders als bei Frauen, die zuvor im Angestelltenverhältnis gearbeitet haben, weitergezahlt werden.

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